Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Hiermit verweisen wir auf die Ausgabe der amtsärztlichen Dienst und Lebensmittelkontrolle vom Januar 1996 (AD 3. Jahrgang II/96/Seite 160). Zusammengefasst von: Tierbehausungsbau J. Kärcher

Allgemeine Haltungsansprüche

In diesem Exemplar haben wir nur die vorgeschriebenen Mindestgrößen für Käfige zusammengefasst. Die Grundfläche der angegebenen Volierengröße muss bei Erweiterung mit einem weiteren Paar um 50 % erhöht werden. Genaueres finden Sie in der Originalausgabe.

1. Sittiche und kurzschwänzige Papageien

Folgende Angaben dürfen nicht unterschritten werden:

 

Gesamtlänge der Vögel bezogen auf Arten
bis 25 cm
25 - 40 cm
über 40 cm

 

Maße des Käfigs / der Voliere (L/B/H) in m
1,0 x 0,5 x 0,5
2,0 x 1,0 x 1,0
3,0 x 1,0 x 2,0

 

Grundfläche des Schutzraumes in m²
0,5
1,0
2,0

Temperatur für Sittiche: > 5° Celsius
Temperatur für kurzschwänzige Papageien: > 10° Celsius

2. Loris und andere Nektar trinkende Arten

Folgende Angaben dürfen nicht unterschritten werden:

 

Gesamtlänge der Vögel bezogen auf Arten
bis 20 cm
über 20 cm

 

Maße des Käfigs / der Voliere (L/B/H) in m
1,0 x 0,5 x 0,5
2,0 x 1,0 x 1,0

 

Grundfläche des Schutzraumes in m²
0,5
1,0

Temperatur für Loris o. ä.: > 10 Grad

3. Aras

Folgende Angaben dürfen nicht unterschritten werden:

 

Gesamtlänge der Vögel bezogen auf Arten
bis 40 cm

40 - 60 cm
über 60 cm

 

Maße des Käfigs / der Voliere (L/B/H) in m
2,0 x 1,0 x 1,5

3,0 x 1,0 x 2,0
4,0 x 2,0 x 2,0

 

Grundfläche des Schutzraumes in m²
1,0

1,0

2,0

Temperatur für Aras: > 10 Grad

 

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